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Dienst­leistungen

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Freiwillige Feuerwehr (Lohnersatz/Verdienstausfall)

Freiwillige Feuerwehr (Lohnersatz/Verdienstausfall)

Ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren, sowie den Helferinnen und Helfern, dürfen aus dem Dienst, keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, sowie in der betrieblichen Altersversorgung entstehen. Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung, unter Fortzahlung des Entgelts, erfasst auch die vor und nach einem Einsatz oder einer Übung/Ausbildung liegenden Arbeitsstunden, die für Fahrten oder notwendige Ruhezeiten (wichtig bei Schicht- und Nachtarbeit) erforderlich sind.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien