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Ehrenpatenschaften
Ehrenpatenschaften durch den Bundespräsidenten
Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten können innerhalb eines Jahres nach der Geburt des
7. Kindes gestellt werden.
Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Benötigte Unterlagen: Familienbuch