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Ingrid Brinkmann
Weseler Straße 246514 Schermbeck Tel.: (0 28 53) 91 03 52
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Andreas Eißing
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Wasserbehördliche Erlaubnisse
Der Bau einer Kleinkläranlage, eines Trink- oder Brauchwasserbrunnens, einer Gewässereinleitung oder -Kreuzung, einer Niederschlagswasserversickerung oder einer Erdwärmepumpe mit Erdsonden stellt einen Eingriff in die Umwelt dar und muss über die Gemeinde bei der Unteren Wasserbehörde, Kreis Wesel, genehmigt werden. Zu den verschiedenen Vorhaben gibt es Vordrucke, die auf der Seite des Kreis Wesel heruntergelanden werden können.
1. eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube
2. einen Trinkwasserbrunnen
3. einen Brauchwasserbrunnen
4. eine Einleitung in ein Gewässer oder eine Gewässerkreuzung
5. Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung)
6. Erdwärmeanlagen/Wärmepumpen über Sonden