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Abgrabungen

In vielen Millionen Jahren der Erdgeschichte wurden Mineralien immer wieder durch Gletscher und später auch durch Flüsse umgelagert. Hierdurch befindet sich heutzutage - insbesondere in der niederrheinischen Tiefebene - Sand und Kies so nah unter der Erdoberfläche, dass er leicht durch Auskiesung zu gewinnen ist. Dieses führt dazu, dass sich am Niederrhein - aber auch in anderen Teilen des Regierungsbezirks Düsseldorf - eine Vielzahl kleinerer und größerer Kiesunternehmen angesiedelt haben, die ihre durch Auskiesung gewonnenen Kiese und Sande an die Bauindustrie z.B. zur Herstellung von Beton weitergeben.

Soweit es sich um eine Auskiesung von Sanden und Kiesen handelt, die nicht zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse geeignet sind, findet das Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1979 (Abgrabungsgesetz) Anwendung.

Die Genehmigung dieser Auskiesungen - die auch Abgrabungen genannten werden - liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte.

Für die Gemeinde Schermbeck ist für die Genehmigung der Kreis Wesel zuständig.

Abgrabungen - Kreis Wesel

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