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Europawahl

Europawahl

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt, die Sperrklausel beträgt maximal fünf Prozent.

Am 18. April 2019 endet die achte Wahlperiode des Europäischen Parlaments. In direkter Abstimmung werden vom 23. bis 26. Mai in 28 Mitgliedstaaten die Mitglieder des neuen Europäischen Parlaments gewählt. Insgesamt werden 705 Mitglieder gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Weitere Informationen zur Europawahl 2019 erhalten Sie unter dem Link https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler.html

Ergebnisse zu den Europawahlen in Schermbeck

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