Europawahl
Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch Volkswahlen in den Mitgliedsstaaten im Rahmen und auf der Grundlage des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung nach mitgliedstaatlich-eigengesetzlichen Rechtsgrundlagen gewählt. Die Mandatsdauer ist europarechtlich auf fünf Jahre begrenzt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt die Sperrklausel beträgt maximal fünf Prozent.
Im Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In direkter Abstimmung werden vom 06. bis 09. Juni 2024 in 27 Mitgliedstaaten die Mitglieder des neuen Europäischen Parlaments gewählt. Insgesamt werden 705 Mitglieder gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.
Die Wahl des 10. Europäischen Parlaments findet am 09. Juni 2024 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zu den Europawahlen am 09. Juni 2024 sind Sie, wenn Sie am Wahltag
- Deutsche oder Deutscher sind im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind außerdem alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden alle deutschen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt eingetragen, in der sie am 42. Tag vor der Wahl (hier: 28. April 2024) bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Unter den gleichen Voraussetzungen werden in das Wählerverzeichnis diejenigen Unionsbürger eingetragen, die auf ihren Antrag hin bereits zur vorherigen Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren. Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürger sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen. Den Antrag (amtlicher Vordruck) erhalten Sie beim Wahlamt.
- Antrag für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben (Anlage 2)
- Antrag für EU-Staatsangehörige, die in Schermbeck leben (Anlage 2a)
Er ist schriftlich bis spätestens zum 19.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die Gemeindebehörde am Ort der (Haupt)Wohnung.
Sofern Sie als Unionsbürger in Deutschland keine Wohnung, sondern lediglich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besondere Bestimmungen. Ihnen gibt das zuständige Wahlamt Auskunft.
Die Gemeinde Schermbeck macht spätestens am 16. Mai 2024 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 das Wählerverzeichnis zu jedermanns Einsicht ausliegt. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können.
Europawahl am 09. Juni 2024 in Schermbeck
In Schermbeck sind knapp 12.000 Personen für die Europawahl wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 13 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke ein. Sofern Sie in einem Stimmbezirk als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Europawahl mitwirken möchten, können Sie sich beim Wahlbüro der Gemeinde Schermbeck per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de oder unter der Rufnummer 910-201 verbindlich melden. Weiterhin gibt es auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck unter der Rubrik "Wahlhelferinnen und Wahlhelfer", die Möglichkeit sich auch online freiwillig als Wahlhelfer zu melden. Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 09. Juni 2024 werden ab 06. Mai 2024 versendet. Frühestens ab diesen Zeitpunkt kann Briefwahl beantragt werden.
Voraussichtlich ab 14. Mai 2024 ist das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 07. Juni 2024, hat das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Zur Erleichterung der Antragsstellung kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen wie folgt erfolgen:
- per Smartphone oder Tablet den auf der Rückseite vorhandenen QR-Code scannen und die Briefwahlunterlagen online beantragen
- die Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck online beantragen.
- klassisch, die Briefwahlunterlagen dem Wahlamt postalisch zusenden oder persönlich beim Wahlamt einreichen. Hierzu ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen
- per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de unter Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums
Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen.