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Politik

Rat & Ausschüsse

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schermbeck.Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Gemeinde.Der Rat trifft die grundlegenden Entscheidungen und die Verwaltung setzt sie um. Sitzungskalender, Tagesordnung und Ratsvorlagen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem. Hier können Sie sich auch über den Gemeinderat, seine Mitglieder, seine Gremien und die Besetzung der Gremien informieren. Weiterhin können sie alle öffentlichen Sitzungsvorlagen einsehen und sich so aus erster Hand über Beratungsthemen informieren.

 
Zusammensetzung des Rates

Der Rat setzt sich aus den von den Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Der Rat der Gemeinde Schermbeck besteht aus 27 Mitgliedern.

 
 
 
 
 
 
Verteilung der Sitze im Rat bis zum Jahr 2025 nach Fraktionsstärken (ab dem 17.01.2023)
CDU 13
Bündnis 90 / Die Grünen 4
Die Fraktion 3
SPD 2
Bürger für Bürger 1
FDP 1
Parteilos 1
Zukunft Schermbeck 1
Jeweils mit 1 Sitz - und somit fraktionslos – vertreten sind: FDP, Zukunft Schermbeck, BfB und ein parteiloses Ratsmitglied. 

 

Vorsitz

Vorsitzende:r des Rates ist der/die hauptamtliche Bürgermeister:in.  Diese:r ist Vorsitzende/r des Rates. Der/die Vorsitzende organisiert und leitet die Ratssitzungen und vertritt den Rat im Rechtsverkehr und im Bereich der Repräsentation. Für den Vertretungsfall werden Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt. Die Stellvertretung bezieht sich jedoch nur auf die Leitung der Ratssitzung und die Repräsentation.

Bei der Kommunalwahl 2020 wurde Herr Mike Rexforth (CDU) zum Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck gewählt. Ihm zur Seite stehen die vom Rat gewählten stellvertretenden Bürgermeister/Bürgermeisterin:

  1. Stellvertretender Bürgermeister: Herr Ulrich Stiemer (CDU)
  2. Stellvertretende Bürgermeisterin: Frau Hildegard Franke (CDU)
Ausschüsse

Der Rat kann nach § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Ausschüsse bilden.

Ob und welche Ausschüsse der Rat bilden will, liegt zunächst grundsätzlich in seiner freien Entscheidung. Allerdings sieht die Gemeindeordnung sog. Pflichtausschüsse vor. Darüber hinaus gibt es Ausschüsse, die aufgrund von anderen Gesetzen gebildet werden müssen. Die Ausschüsse setzten sich aus Ratsmitgliedern und teilweise aus sachkundigen Bürgern zusammen.

Ausschüsse der Gemeinde Schermbeck – Wahlzeit 2020-2025

Der Rat der Gemeinde Schermbeck hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2023 (konstituierende Sitzung aufgrund Fraktionsverlust der Partei Bürger für Bürger) folgende Ausschüsse gebildet:

  1. Haupt- und Finanzausschuss
  2. Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss
  3. Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusförderungsausschuss
  4. Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschuss
  5. Rechnungsprüfungsausschuss
  6. Wahlprüfungsausschuss
  7. Wahlausschuss

Die Ausschüsse sollen im Wesentlichen zwei Funktionen ausüben: Sie sollen die Ratsentscheidungen vorberaten, in dem sie Empfehlungen zur Beschlussfassung aussprechen. Sie sollen aber auch eigenständig über Angelegenheiten entscheiden, für die sie kraft Gesetzes entscheidungsbefugt sind oder die ihnen nach § 41 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Entscheidung übertragen worden sind. Um die Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen der Ausschüsse festzulegen, hat der Rat eine entsprechende Zuständigkeitsordnung beschlossen.

Die Mitglieder der Ausschüsse der Gemeinde Schermbeck, die vom Rat am 17. Januar 2023 gewählt wurden, finden Sie im Ratsinformationssystem Schermbeck.

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