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Dienst­leistungen

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Allgemeine Kulturpflege (Archiv)

Die Begrifflichkeit „Allgemeine Kulturpflege“ ist aus der Betrachtung der Verwaltung recht umfangreich. Einige Themen sind schon benannt worden (VHS, Bücherei, ..). Auch die Archivarbeit fällt unter der Allgemeinen Kulturpflege.

Gemeindearchiv Schermbeck

Was ist ein Archiv? Was ist Archivgut?

Ein Archiv ist ein Raum oder Gebäude, in den geordneten Sammlungen von Urkunden, Dokumenten

u. a. aufbewahrt werden.
Das Kulturgut, das in den Archiven auf Dauer bleibt, ist ein Beitrag zur Überlieferungsbildung. Daraus werden künftige Forscher ihre Erkenntnisse und Darstellungen zur Vergangenheit bilden. Unterbleibt eine kontinuierliche Abgabe an die Archive, kann man diese Lücke in der Geschichte nicht mehr schließen.

Info Gemeindearchiv Schermbeck zur

  Familienforschung

Das Landesarchiv verwahrt einen reichen Fundus von Quellen zur Familienforschung. Diese Unterlagen befinden sich vor allem in den Personenstandsarchiven in Duisburg (für den Landesteil Nordrhein) und Detmold (für die Landesteile Westfalen und Lippe). Kirchenbücher, Kirchenbuchduplikate und Zivilstands- und Judenregister sowie standesamtliche Personenstandsregister (für die Zeit ab 1874/76) enthalten als authentische Zeugnisse der Vergangenheit unzählige Daten zu Taufen, Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Diese Eckdaten bilden das unverzichtbare Gerüst jeder familiengeschichtlichen Forschung.

Die Benutzung von staatlichen Personenstandsunterlagen ab 1874 richtet sich seit dem 1.Januar 2009 nach den Bestimmungen des novellierten Personenstandsgesetzes. Personenstandsunterlagen aus der Zeit ab 1. Oktober 1874 bzw. 1. Januar 1876 unterliegen nach Ablauf folgender Fristen den allgemeinen archivgesetzlichen Benutzungsbedingungen (§ 61 PStG Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 PStG):

•     30 Jahre für Sterberegister

•     80 Jahre für Heiratsregister

•     110 Jahre für Geburtsregister.

Vor Ablauf dieser Fristen können Personenstandsunterlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach den Maßgaben der §§ 62-66 PStG genutzt werden.

Kirchenbücher, Kirchenbuchduplikate und Zivilstands- und Judenregister veröffentlicht das Landesarchiv NRW seit 2004 in Kooperation mit dem Verlag Patrimonium Transcriptum auf CD bzw. DVD. Die „Edition Brühl“ mit Schwerpunkt auf Kirchenbüchern deckt dabei geographisch die heutigen Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ab. In der Edition Detmold werden Kirchenbuchduplikate und Zivilstandsregister sowie später Judenregister aus Westfalen-Lippe veröffentlicht.

Das Landesarchiv hat alle wichtigen Informationen für Familienforscher in einer Handreichung unter dem Titel Der richtige Weg zu Ihrem „Stammbaum“ zusammengestellt (https://www.archive.nrw.de/lav/service/familienforschung/index.php).

Für weitergehende Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen sicherlich gerne zur Verfügung:

Rheinland

Landesarchiv NRW

Schifferstraße 30

47059 Duisburg

Tel. +49 203 98721-0

Fax. +49 203 98721-111

E-Mail: poststelle@lav.nrw.de

 

Wie vieles ist auch der Begriff „Archivgut“ gesetzlich definiert.

Auszug „Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NW“

§ 2  Archivgut

     (1) Archivgut sind alle im Archiv befindlichen Unterlagen, die bei … genannten

     Stellen entstanden und archivwürdig sind. Es umfasst

     Akten, Schriftstücke, Drucksachen, Karteien, Dateien, Karten, Pläne,

     Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente sowie sonstige

     Informationsträger und die auf ihnen überlieferten Informationen

     einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme oder

     vergleichbarer Hilfsmittel.

     (2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für Wissenschaft oder Forschung, für

     Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder zur

     Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert

     sind. Über die Archivwürdigkeit entscheiden die staatlichen Archive unter

     fachlichen Gesichtspunkten. Archivwürdig sind auch Unterlagen, die nach

     anderen Vorschriften dauernd aufzubewahren sind.

     (3) Archivgut sind auch archivwürdige Unterlagen, die die staatlichen Archive

     von anderen als den in § 1 Abs. 1 genannten Stellen oder von natürlichen

     oder juristischen Personen des privaten Rechts übernommen oder erworben

     haben.

     (4) Zwischenarchivgut sind die von einem staatlichen Archiv zur vorläufigen

     Aufbewahrung übernommenen Unterlagen, aus denen die archivwürdigen

     Stücke noch nicht ausgewählt worden sind.


Was macht das Gemeindearchiv Schermbeck?

Was sind seine Aufgaben?
Auch dies wurde im o. g. Archivgesetz geregelt. Wobei die gesetzliche Lage den kommunalen Archiven gewisse Freiheiten bzw. eine Selbstverwaltung einräumt.

Auszug „Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NW“

     II. Kommunales Archivgut

     § 10  Kommunales Archivgut

     (1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände tragen für ihr Archivgut in eigener

     Zuständigkeit Sorge, indem sie es insbesondere verwahren, erhalten,

     erschließen und nutzbar machen.

     (2) Sie erfüllen diese Aufgabe durch

     a) Errichtung und Unterhaltung eigener Archive oder

     b) Unterhaltung einer für Archivierungszwecke geschaffenen

     Gemeinschaftseinrichtung oder

     c) Übergabe zur Verwahrung ihres Archivguts in einem anderen öffentlichen

     Archiv.

     Die Archive und archivischen Gemeinschaftseinrichtungen müssen den

     archivfachlichen Anforderungen im Sinne des § 3 Abs. 6 Satz 6 genügen.

     (3) Archivwürdige Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt

     werden, sind in das Archiv zu übernehmen. § 2 und § 3 Abs. 2 gelten

     entsprechend.

     (4) § 4 Abs. 7 und 8, §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 gelten entsprechend. Über die

     Verlängerung oder Verkürzung von Sperrfristen (§ 7 Abs. 4), über die

     Einschränkung oder Versagung der Nutzung (§ 7 Abs. 5) sowie über den

     Erlaß einer Benutzungsordnung und die Erhebung von Gebühren

     entscheiden die Gemeinden und Gemeindeverbände in eigener

     Zuständigkeit. Rechtsansprüche auf Nutzung, die sich aus

     kommunalrechtlichen Bestimmungen oder anderen Rechtsvorschriften

     ergeben, bleiben unberührt.

     (5) Absätze 1 bis 4 gelten für örtliche und gleichgestellte Stiftungen (§ 2

     Abs. 3 StiftGNW) 3 entsprechend.


Zum Aufgabengebiet des Gemeindearchivs gehört die Bildung, Erschließung, Verwaltung und Pflege der Bestände.

Dies bedeutet, dass das Archiv die ihm zur Verfügung gestellten Materialien sichtet und die archivwürdigen Informationsträger in seinen Bestand übernimmt.


Das Archivgut (Urkunden, Akten und Schriftgut, Fotos, Filme ...) stammt von Behörden, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen und Privatpersonen und wird für den laufenden Geschäftsverkehr nicht mehr benötigt.

Allerdings kümmert sich das Archiv bzw. der Archivleiter/die Archivleiterin schon frühzeitig um mögliches Archivgut.

Jede Verwaltung ist den gesetzlichen Vorgaben oder speziellen Regelungen zur Aufbewahrung von sogenannten Akten (Vorgänge) unterworfen. Diese Aufbewahrungsfristen lassen nicht auf die Archivwürdigkeit schließen. Nicht jeder Vorgang der mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden muss ist gleichzeitig nach den 30 Jahren ‚hochrangiges’ Archivgut.

Weitere wichtige Punkte in der Arbeit des Gemeindearchivs sind die Informations-, Beratungs- und Benutzerdienste. Dabei stehen besonders die archivarische Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit den städtischen, wissenschaftlichen, kulturellen und schulischen Einrichtungen im Vordergrund.

Letztendlich gehören auch die Forschung und die Vermittlung der Ergebnisse zu den Aufgaben des Gemeindearchivs. Hierunter zählt in erster Linie die Erforschung der örtlichen Geschichte und die Bereitstellung der gewonnen Information zur Nutzung.

Wie entsteht Archivgut? Wie hat sich das Archivgut entwickelt?

Der Beginn

Seit Menschengedenken sind nach dem gesprochenen und überlieferten Wort/Erzählungen Schriftstücke angefallen. Diese mussten oder wurden (z. B. als Beweisführung) aufbewahrt.

Früher weniger heute umso mehr.

Der steigende Umfang hat mannigfaltige Gründe: es gab papierähnliche Blätter, es konnten immer mehr Menschen lesen, es wurde nicht nur aus Kommunikationsgründen (Beurkundungen u.v.m. kamen auf) mehr geschrieben, es mussten für die Obrigkeit (König, Herzog, etc.) Nachweise geführt werden, es gab Anweisungen oder gesetzliche Vorgaben. Seit geraumer Zeit ist z. B. der Arbeitsvertrag schriftlich abzufassen. In einer Kommune wird er dauerhaft aufbewahrt und sodann zu Archivgut.

Bemerkenswert: Die trotz der vorhandenen Technik aufgekommene/steigende Papierflut gab es in früheren Jahrhunderten nicht. Es war einfach nicht das Papier da (z. B. in Kriegszeiten) und dadurch wurde das eine Blatt Papier teilweise vom Antragssteller über die Kommune zur Aufsichtsbehörde und zurück genutzt und verwandt.

Zu den Schriftstücken kamen vermutlich zunächst Zeichnungen, handgezeichnet Karten und Pläne.

Die Entwicklung/Veränderung

Die Technisierung brachte dann Abdrucke, Fotoplatten, Negative, Fotos, Dias, 16 und 8 mm. Filme und Videos. 

Dies sind teilweise hochrangige Archivalien für das Zeitgeschehen. Der Fortschritt der Technik hat auch in der Kommunalverwaltung Einzug gehalten. Daraus resultiert Archivgut auf 5 ¼ und 3,5 Zoll Disketten, Magnetbänder, CD’s, DVD’s sowie spezielle Dateien/Programme (Software) auf Rechner.

Im Prinzip handelt es sich immer um Vorgänge die anders aufbereitet oder abgespeichert sind als das altgediente Papier als Schriftstück.

Aufgrund dessen spricht man in der Verwaltung (Kommune) von Akten oder Vorgänge.


Wie ist das Archiv Schermbeck aufgebaut?

Beim Gemeindearchiv Schermbeck wird eine zeitliche Gliederung unterteilt nach Sachgruppen (-themen) bevorzugt.

Durch diese Aufteilung sind alle Archivbereiche stetig in Bewegung, werden erweitert und ergänzt.

Eine gute Archivarbeit fängt im Büro an.

Die laufenden Akten/Vorgänge müssen ständig geprüft werden, ob sie sich noch in der aktuellen Nutzung (Bearbeitung) befinden oder zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Nicht mehr benötigte Akten/Vorgänge müssen nach den einschlägigen Normen (Gesetze, Verordnungen, etc.) auf ihre Aufbewahrungsfrist und/oder auf ihre Archivwürdigkeit geprüft werden.

Die aussortierten Akten/Vorgänge werden sodann ins zugehörige Zwischenarchiv abgegeben.

Damit sind diese Akten/Vorgänge aus der laufenden Nutzung heraus und müssen durch gesetzliche Vorgaben weiter aufbewahrt werden oder könnten archivwürdig sein.

Bevor diese Akten/Vorgänge der Vernichtung zugeführt werden, erfolgt eine Sichtung des Materials/der Unterlagen. Über die Archivwürdigkeit entscheidet der Archivleiter/die Archivleiterin.

Nach einer entsprechenden Aufbereitung können diese Akten/Vorgänge oder anderes Material dem Archiv (in Schermbeck als Historisches Archiv bezeichnet) zugeführt werden.

Unter Aufbereitung ist zu verstehen, dass alle möglichen Verunreinigungen innerhalb und außerhalb des Archivgutes entfernt werden. Es werden sachfremde Abheftungen (Blätter, etc.) entfernt.

Das bereinigte Archivgut wird erfasst, einem Sachthema (z. B. Bauwesen) zugeordnet und einem Bestand (-Zeitraum) zugewiesen. 

Das sogenannte „Historische Archiv“ ist derzeit in drei Beständen aufgeteilt:

Bestand I (vor 1908)

Bestand II (1908 – 1945)

Bestand III (1945 – 1975)

Vor 2020 wird es wohl notwendig sein, den zeitlichen Bestand um den Bestand IV zu erweitern. Hier ist von einer massiven Kastration der Zwischenarchive auszugehen. Der Bestand IV sollte den Bereich 1975 – 2000 abdecken.

Warum hat das Gemeindearchiv einen recht großen Archivbestand? Warum lagert von anderen Kommunen und deren Ortsteile Archivgut in Schermbeck?

Zuerst muss man wissen, dass die Gemeinde Schermbeck -wie fast alle Kommunen des Landes NRW- erst mit der Kommunalen Neugliederung 1975 entstanden ist.
Sie bildete sich aus acht selbständigen Gemeinden.

Gebiet des Amtsbezirkes Schermbeck (Amtsverwaltung Schermbeck) „vor 1975“

Kreis Rees

Gemeinden:       Weselerwald, Dämmerwald, Damm, Drevenack,

                          Bricht, Brünen, Krudenburg, Overbeck und Schermbeck

Gebiet der Gemeinde Schermbeck (Gemeindeverwaltung Schermbeck) „nach 1975“

Kreis Wesel

Ortsteile:           

Weselerwald, Dämmerwald, Damm, Bricht, Overbeck (mit Flächenverlust an                        Raesfeld; Kreis Borken), Schermbeck, Altschermbeck (vorher: Amt Hervest-Dorsten; Kreis Recklinghausen; Bereich Emmelkamp ging an Dorsten, Kreis Recklinghausen)                          und Gahlen (vorher: Amt Gahlen-Hünxe; Kreis Dinslaken; Bereich Östrich ging an

Dorsten, Kreis Recklinghausen).

Die jeweiligen Unterlagen der ehemaligen Amtsverwaltung Schermbeck (neun selbständige Gemeinden) wurden von der „neuen“ Gemeindeverwaltung Schermbeck übernommen. Damit sollte die zeitliche und flächenmäßige (Gebietszugehörigkeit) auf Dauer gestützt werden. Aufgrund dessen verfügt die heutige Gemeinde Schermbeck über das Archivgut aus Drevenack, Krudenburg und Brünen. Demgegenüber liegen kaum Unterlagen aus Altschermbeck -zumindest vor 1975- vor. Dies begründet den recht großen Archivbestand.

In der Zeit des Zweiten Weltkrieges nahm die Bedrohung der deutschen Städte durch alliierte Bomberverbände immer mehr zu. Aus diesem Grund verfügte die damalige Regierung Anfang 1944 die Sicherstellung der deutschen Kulturgüter und wichtigen Akten. In bombensicheren Bergwerken oder Stollen begann man mit der Einlagerung dieser Güter.

Ein solcher Transport wurde auch für den damaligen Landkreis Rees angeordnet. Jede Behörde wurde aufgefordert, die ihr wichtig erscheinenden Sachen bereitzustellen. Ein Transport aus dem Landkreis Rees ist nachweislich im Salzbergwerk Volpriehausen bei Uslar (Niedersachsen) eingetroffen. Aus einer Aufstellung vom 19. Dezember 1944 geht hervor, dass insgesamt 82 Kisten aus dem Landkreis Rees nach Volpriehausen transportiert wurden.

In der Nacht vom 29. auf den 30. September 1945 ereignete sich im Bergwerk eine Grubenexplosion, vermutlich hervorgerufen durch Plünderer, die die bereits verlegten Sprengladungen zündeten. Infolge der dort befindlichen Munition ereigneten sich noch mehrere Explosionen und ein gewaltiges Feuer brach aus, dieses wütete mehrere Wochen. Als ein Einstieg wieder möglich war, fuhr man in die Anlage ein. Es stellte sich heraus, dass nicht alle eingelagerten Gegenstände durch die Folgen der Explosion vernichtet waren.

So begann man erneut mit der Bergung der Sachwerte. Es stellte sich aber schnell ein neues Problem ein. Durch den Ausfall der Pumpen stieg das Sumpfwasser immer weiter an. Zur Fortsetzung der Arbeiten errichtete man Dämme. Bis zum 22. Oktober 1946 brachte man Gegenstände von der 660-Meter-Sohle auf die 540-Meter-Sohle, dann überflutete das Wasser die tiefere Sohle.

Als Dr. v. Roden und Dr. Korn am 4. Dezember 1946 in die Grube einfuhren, stellten sie zu ihrem Erstaunen fest, dass nicht alle eingelagerten Bestände aus dem Landkreis Rees vernichtet waren. So begann man unverzüglich mit der Bergung der Archivalien.

Diese Arbeiten dauerten bis zum 14. Dezember 1947. Bei der Sichtung und Säuberung der Gegenstände stellte man fest, dass die Archivalien vor dem Transport auf die 540-Meter-Sohle aus den Kisten genommen wurden und dabei vollkommen durcheinander gerieten. Die Hälfte der geborgenen Gegenstände stammte aus dem Kreis Kleve, aber auch Archivalien aus anderen Gemeinden wurden gefunden und später diesen zurückgegeben.

Der Rücktransport der ausgelagerten Akten erfolgte mit einem Wagen sowie einem LKW mit Anhänger. In Wesel angekommen wurden die Gegenstände in drei große Schulräume der Berufsschule untergebracht. Wegen der Ausdünstungen des Azins Rohstoff zur Gewinnung von Tränengas, musste die Berufsschule vorübergehend geschlossen werden. Aus diesem Grund brachte man den historischen Bestand zur Restaurierung nach Gymnich. Die anderen Gegenstände, meist Verwaltungsakten, transportierte man u. a. zu folgenden Behörden:

Kreisverwaltung Rees
Gemeindeverwaltung Schermbeck

Nach bisheriger Recherche des Archivleiters Schmeing ist deren gesamter ausgelagerter Bestand wieder zurückgekommen. Diese Gegenstände sind nach der Grubenexplosion geborgen worden. Dies geht aus der Schilderung vom ehemaligen Amtsdirektor Kiel hervor. Er schreibt, dass die Restaurierung der durch eine Explosion im Salzbergwerk beschädigten Flurkarten durch die technische Abteilung des Staatsarchives in Schloß Kalkum bei Düsseldorf erfolgt sei.

Nützliche Links (z. B. für Recherchen nach den Archivbeständen)

www.archive.nrw.de

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien