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Auskünfte Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis".

Im Gewerbezentralregister für juristische Personen (beispielsweise GmbH, AG, eingetragener Verein) sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Auf Antrag können Sie für Ihr Unternehmen Auskunft über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Zentralregisterauszüge können persönlich oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden.

Gewerbezentralregisterauszüge zur Vorlage bei einer Behörde "Belegart 9" werden direkt an die jeweilige Behörde gesendet. Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Beantragung durch Privatpersonen:

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und  wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachweisen.

Den schriftlichen Antrag mit Unterschrift der Beantragenden Person kann eine beliebige dritte Person im Bürgerbüro vorlegen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Rechtsanwalt ist grundsätzlich nicht möglich.

Beantragung durch juristische Personen:

Der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer) der juristischen Personen und Personenvereinigungen stellt persönlich den Antrag bei dem für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständigen Bürgerbüros. 

Den schriftlichen Antrag mit Unterschrift der beantragenden Person (Geschäftsführer) kann eine beliebige dritte Person im Bürgerbüro vorlegen.

Ein Nachweis über die Handlungsvollmacht des Antragstellers (Geschäftsführers) ist bitte dem Antrag ebenfalls beizufügen.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.

 

Gebührenrahmen

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00€

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