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Bauvoranfragen

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 71 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) beantragt werden.

Was ist ein Antrag auf Vorbescheid bzw. eine Bauvoranfrage?

Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft darüber einholen, ob ein Grundstück nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.

Formerfordernis und Notwendigkeit einer Entwurfsverfasserin bzw. eines Entwurfsverfassers

Eine Bauvoranfrage muss ebenfalls auf einem amtlichen Vordruck bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden und insbesondere die Fragestellungen enthalten, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Ebenso sind die zur Beurteilung der Bauvoranfrage notwendigen Bauvorlagen beizufügen.

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid gemäß § 71 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) beantragt werden.

Was ist ein Antrag auf Vorbescheid bzw. eine Bauvoranfrage?

Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft darüber einholen, ob ein Grundstück nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.

Formerfordernis und Notwendigkeit einer Entwurfsverfasserin bzw. eines Entwurfsverfassers

Eine Bauvoranfrage muss ebenfalls auf einem amtlichen Vordruck bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden und insbesondere die Fragestellungen enthalten, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Ebenso sind die zur Beurteilung der Bauvoranfrage notwendigen Bauvorlagen beizufügen.

Bei einer Bauvoranfrage ist in vielen Fällen die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassers bzw. einer Entwurfsverfasserin geboten. Eine Ausnahme besteht in den Fällen, in denen mit der Bauvoranfrage lediglich die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks planungsrechtlich geprüft werden soll.

Warum erst eine Bauvoranfrage statt gleich einen Bauantrag stellen?

Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, das Bauvorhaben stark von der Umgebungsbebauung abweicht oder nur zu einzelnen problematischen Punkten eines Bauvorhabens eine Auskunft eingeholt werden soll.

Prüfungsumfang

Im Rahmen einer Bauvoranfrage prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die konkreten Fragestellungen („Kann ich mein Grundstück mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebauen?“) auf die Vereinbarkeit mit bestimmten öffentlich-rechtlichen Vorschriften: Der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörde wird somit durch die Fragestellung selbst eingeschränkt.

Ein Vorbescheid gibt Rechtssicherheit!

Über eine Bauvoranfrage wird durch Vorbescheid entschieden. Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung und bindet die Bauaufsichtsbehörde während seiner Gültigkeitsdauer (zurzeit 2 Jahre), das heißt, sie kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren zu prüfen waren. Somit gibt Ihnen ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung Ihres Bauvorhabens.

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