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Dienst­leistungen

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Beschaffung/Einkauf

Viele Vergaben oder Ausschreibungen der Gemeinde sind auf Grund des Schwellenwertes von 100.000 € Netto für Bauleistungen und VOL Leistungen keine "öffentlichen Ausschreibungen". 

Bis 20.000 € Netto kann freihändig vergeben werden. Freihändige Vergaben gibt es allerdings tatsächlich kaum. Die Gemeinde verhält sich wie jeder private Verbraucher auch und vergleicht Preise sowie Qualität und zieht auch Referenzen heran.

Letztendlich beauftragt Sie den günstigsten Bieter bei Einhaltung der definierten Qualität und sonstige, verbindliche Standards.

Die Gemeindeverwaltung beschafft Waren und vergibt Bau- und Dienstleistungen.

Üblich ist dabei unterhalb der Schwellenwerte eine Angebotseinholung, bei der mindestens drei erfahrene und bekannte Firmen zur Angebotsabgabe im Bieterverfahren aufgefordert werden.

Dabei bedient sich die Verwaltung, soweit einschlägig tätige Firmen nicht bekannt sind, u. a. der Recherche im Internet oder auf erstellte Firmendatenbanken.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien