Direkt zum Inhalt
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
Dienst­leistungen

Inhalt

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Description teaser:

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der von der zuständigen Kommune ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das Zahlungsverhalten oder
  • die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.


Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Der Zahlungsverkehr der Gemeinde Schermbeck wird von der Stadtkasse der Stadt Hamminkeln vollzogen. Sollten Sie eine Bescheinigung in Steuersachen benötigen wenden Sie sich bitte via E-Mail an zahlungsverkehr@hamminkeln.de oder nutzen Sie die beigefügte Telefonliste.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien