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Dienst­leistungen

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Blindengeld

Blindengeld wird unabhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gezahlt. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – GHB.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie unter:

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: 

Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist der Kreis Wesel

https://www.kreis-wesel.de/de/verwaltung/51-2-4-eingliederungshilfe/

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