Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.
Die Außendienstmitarbeiter/innen der Gemeinde Schermbeck aus dem Fachbereich 3, Ordnung und Soziales stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parken ohne Parkscheibe fest.
Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Schermbeck.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.