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Dienst­leistungen

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Bußgelder - ruhender Verkehr

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.

Die Außendienstmitarbeiter/innen der Gemeinde Schermbeck aus dem Fachbereich 3, Ordnung und Soziales stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parken ohne Parkscheibe fest.

Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Schermbeck.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die/den genannte/n Ansprechpartner/in.

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