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Dienst­leistungen

Inhalt

Denkmalschutzangelegenheiten (Bau- und Bodendenkmäler)

Die Gemeinde Schermbeck nimmt die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde wahr. Dazu gehören folgende Aufgaben:

Allgemeine Aufgaben
  • Fragen zum Denkmalschutz
  • Anfragen zu Veränderungen an Denkmälern
  • Auskünfte aus der Denkmalliste - in der Denkmalliste sind alle Denkmäler des Stadtgebietes eingetragen.
  • Erteilen von Erlaubnissen zur Veränderung eines Denkmals.
  • Erteilen der Bescheinigung über durchgeführte Arbeiten am Denkmal nach § 40 DSchG für steuerliche Zwecke.
  • Unterschutzstellung von Denkmälern
  • Antrag auf Unterschutzstellung - Soll ein Denkmal unter Schutz gestellt werden, so muss dies beantragt werden. Den Antrag kann der Eigentümer, die Untere Denkmalbehörde oder der Landschaftsverband Rheinland stellen. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege, bzw. das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege.
  • Anhörung der Eigentümer und gegebenenfalls Einleiten des Widerspruchsverfahrens
  • Erteilen des Unterschutzstellungsbescheids
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege, Bearbeitung der Förderanträge
  • Bußgeldverfahren im Denkmalschutz
Bau- und Bodendenkmäler
  • Baudenkmäler sind Denkmäler wie Gebäude, Grabmale oder Mauern.
  • Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder dort befanden.
Wann wird ein Objekt zu einem Denkmal?
  • Zu einem Denkmal wird ein Objekt, wenn an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Alle Denkmäler des Stadtgebietes sind in der Denkmalliste eingetragen, die bei der Unteren Denkmalbehörde geführt wird und dort eingesehen werden kann.
Veränderung eines Denkmales
  • Bei Eingriffen, Veränderungen oder Erweiterungen in bestehende Denkmäler, wie z. B. Umbauten an in der Denkmalliste eingetragenen Baudenkmälern oder Eingriffe in geschützte Bodendenkmälern, muss eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Liegt der Bauordnungsbehörde ein Bauantrag vor, wird die Untere Denkmalbehörde automatisch benachrichtigt.
  • Sinnvoll ist es jedoch, sich vor Fertigstellen des Bauantrags mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen, da so die Belange des Denkmalschutzes, denen Rechnung getragen werden muss, rechtzeitig in die Planungen aufgenommen werden können.

Denkmalliste
Sämtliche Bau- und Bodendenkmäler in Schermbeck sind auf der Internetseite „"www.geoportal-niederrhein.de" veröffentlicht und einsehbar. Bitte wählen Sie dort die Navigationspunkte "Themen" -> "Fachdaten" -> "Bauen+Planen" -> "Denkmäler Kreis Wesel" in der Kopfleiste aus.

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