Direkt zum Inhalt
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
Dienst­leistungen

Inhalt

Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung (vormals Aufgebot)

Unabhängig vom Eheschließungsort muss die Anmeldung der Eheschließung am Wohnort einer der beiden Verlobten erfolgen.

Notwendige Unterlagen von beiden Verlobten:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Diesen Auszug bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.)
  • Aufenthaltsbescheinigung (Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Schermbeck gemeldet sind und in Schermbeck heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.)
  • Vollmacht (Sollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht vorzulegen.)
Zusätzlich wenn einer oder beide der Verlobten schon einmal verheiratet war:
  • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe (falls im Eheregister nicht vermerkt)
Wenn einer der Verlobten Ausländer ist:
  • Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörden
  • Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Ausnahmefälle)
  • Verdienstbescheinigung des letzten Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird)
  • Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Weitere Informationen zu Trauorten erhalten Sie hier.

Für eine Terminvormerkung setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Gebührenrahmen

  • Anmeldung der Eheschließung: 75,00€

  • Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: 100,00€

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien