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Dienst­leistungen

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Ehrenamtskarte

Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. 

Mit der Ehrenamtskarte wollen wir Menschen, die sich intensiv ehrenamtlich engagieren, unseren Dank aussprechen. Die Ehrenamtskarte berechtigt landesweit zur vergünstigten Nutzung bestimmter öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen. Welche Vergünstigungen nutzbar sind können Sie auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nachlesen. Gemeinsam mit dem Land können wir so unseren freiwilligen Helfern etwas zurückgeben.

Voraussetzungen:
  • Ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung im Gebiet der Gemeinde Schermbeck.
  • Ein Mindestalter von 16 Jahren muss erreicht sein.
  • Das Ehrenamt muss bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ohne Unterbrechung durchgeführt worden sein.
  • Die Bewerbung des Antragstellers muss durch mindestens 2 Personen eines Vereins oder einer ähnlichen Organisation in der Gemeinde Schermbeck gestützt werden.

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