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Dienst­leistungen

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Entwässerung

Die Gemeinde Schermbeck ist durch Gesetz verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) zu beseitigen.

Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und dient vorrangig dem Umweltschutz.

Hierzu hält die Gemeinde die verschiedensten Abwasseranlagen vor, zum Beispiel Schmutz- Regen- und Mischwasserkanäle, Gräben, öffentliche Versickerungsanlagen, usw...

Satzungen/Ortsrecht

Entwässerungssatzung und Abwassergebühren

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien