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Führungszeugnis

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis können Sie persönlich im Bürgerbüro unserer Gemeinde beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz (auch zweiter Wohnsitz) in Schermbeck gemeldet sind. Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung zulässig.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Die "Belegart N" dient privaten Zwecken, die "Belegart O" dient zur Vorlage bei deutschen Behörden.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt; Dauer ca. zwei Wochen.

Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfeempfänger erhalten Gebührenbefreiung (Nachweis erforderlich). Gleiches gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende, wenn deren (zum Unterhalt verpflichtete) Eltern entsprechende Leistungen beziehen. Auch hier muss der entsprechende Nachweis eingereicht werden.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.

Seit dem 01.09.2014 können Sie ein Führungszeugnis auch über ein Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte den nachstehenden Link an:

Bundesamt für Justiz (Online Antrag)

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • "Belegart O": Anschrift, sachbearbeitende Stelle und Verwendungszweck oder Geschäftszeichen der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an diese Behörde gesandt wird
  • Bei der Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses" (Tätigkeiten mit Minderjährigen) ist eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Gebührenrahmen

  • Führungszeugnis: 13,00€

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