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Gewerberegisterauskunft

Gewerberegisterauskunft

Bei dem Gewerberegister handelt es sich um kein öffentliches Register, so dass Auskünfte nur bei berechtigtem Interesse möglich sind. Dies ist in der Regel nur bei Anfragen von Behörden oder Anwälten der Fall. In der Gewerbemeldedatei sind alle Gewerbemeldungen im Gemeindegebiet Schermbeck erfasst.

Nach § 14 Abs. 5 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) gemäß § 14 Abs. 7 der Gewerbeordnung (GewO). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Auskunft erfolgt nur schriftlich. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax erfolgt nicht.

Die Anfrage soll mit schriftlichem Antrag erfolgen und muss folgende Angaben erhalten:

  • Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
  • Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
  • Darlegung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft

Nachweis des rechtlichen Interesses bei erweiterten Auskünften durch den Antragsteller/die Antragstellerin (z.B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln)

Zu den genannten Öffnungszeiten kann die Anfrage persönlich in der Gewerbemeldestelle gestellt werden. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument sowie die genannten erforderlichen Unterlagen und die Gebühr in bar mit.

Bei schriftlichem Antrag werden Ihnen die Gebühren unter Angabe einer Buchungsstelle in Rechnung gestellt.

Der Gebührenrahmen ist der Tarifstelle 10.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGebO NRW) zu entnehmen.

Anträge:
Hinweis: 

Bitte tragen Sie unter Ergänzungen ein um welche Art (einfache/erweiterte) der Auskunft es sich handelt.

Gebührenrahmen

  • positive Gewerberegisterauskunft: 23,00€

  • negative Gewerberegisterauskunft: 5,00€

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