Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Für alle anderen Grundstücke wird Grundsteuer B erhoben. Die Hebesätze entnehmen Sie bitte der: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schermbeck (Hebesatz-Satzung)