Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Für alle anderen Grundstücke wird Grundsteuer B erhoben.
Die Hebesätze entnehmen Sie bitte der:
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Für alle anderen Grundstücke wird Grundsteuer B erhoben.
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