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Landesentwicklungsplan

Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) werden die raumordnerischen, landesweiten Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Diese werden nach Abwägung mit anderen Belangen in den LEP übernommen. Der LEP enthält u. a. neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, Rohstoffversorgung, Freiraumsicherung und zum Klimaschutz.

Im LEP sind demnach die beiden wichtigen Ziele von Natur und Landschaft „Landesweiter Biotopverbund“ und „Gebiete für den Schutz der Natur“ aufgeführt. Die im LEP zeichnerisch festgelegten Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) sind für den landesweiten Biotopverbund zu sichern. In NRW sind so vielfältige Lebensräume mit artenreichen Lebensgemeinschaften zu entwickeln. Die Lebensräume sind zu einem grenzübergreifenden Biotopverbundsystem zu vernetzen. Mit dem LEP werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument gebündelt.  

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien