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Dienst­leistungen

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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Personen erhalten auf persönliche oder schriftliche Anfrage (keine telefonische) Auskunft über Vor- und Nachnamen und Anschrift von gesuchten Personen die in Schermbeck wohnhaft (gewesen) sind.

Benötigt werden folgende Angaben zu der gesuchten Person:

Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder letzte bekannte Anschrift.

Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 sind Auskünfte aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn der Anfragende zusätzlich erklärt, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Sofern die Auskünfte für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird von der auskunftssuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie,
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Die Gebühr pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister ist auch dann zu entrichten, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

Bei schriftlichen Anfragen kann ein Verrechnungsscheck beigefügt oder eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.

Gebührenrahmen

  • Einfache Meldeauskunft: 11,00€

  • Erweiterte Meldeauskunft: 15,00€

  • Archivauskunft: 30,00€

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