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Dienst­leistungen

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Namenserklärungen

Beim Standesamt können eine Vielzahl von Namenserklärungen vorgenommen werden:

  • Nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
  • Anschlusserklärung des Kindes an den neuen Ehenamen der Eltern
  • Einbenennung des Kindes
  • Sortierung der Vornamen
  • Namensangleichung 

Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.

Gebührenrahmen

  • Erklärung Namensführung: 25,00€

  • Bescheinigung Namensänderung: 10,00€

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