Beim Standesamt können eine Vielzahl von Namenserklärungen vorgenommen werden:
- Nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburts- oder Familiennamens zum Ehenamen
- Anschlusserklärung des Kindes an den neuen Ehenamen der Eltern
- Einbenennung des Kindes
- Sortierung der Vornamen
- Namensangleichung
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Gebührenrahmen
Erklärung Namensführung: 25,00€
Bescheinigung Namensänderung: 10,00€