Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 wird bezüglich der Regelung zum digitalen Lichtbild am 01. Mai 2025 in Kraft treten.
Dies bedeutet, dass bei der Antragstellung von Personalausweisen, Reisepässen und E-ID Karten sowie vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig ist.
Beim Fotostudio Ihrer Wahl erhalten Sie einen Code den Sie zur Antragstellung ins Bürgerbüro mitbringen müssen.
Entsprechende zertifizierte Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie über folgenden Link:
Zertifizierte Fotografen in der Nähe
Außerdem finden Sie unter folgendem Link DM-Filialen mit zertifiziertem Fotoservice:
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Das Foto kann auch gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie z. B. Führerscheinantrag oder Versichertenkarte ist nicht möglich.
Gebührenrahmen
Passfoto: 6,00€