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Personalausweis

In Deutschland besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht.

Ein Personalausweis kann jedoch auch schon vorher ausgestellt werden, wenn z. B. Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt zehn Jahre. Bei Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich. 

Die Ausstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Die Lieferzeit beträgt derzeit ca. 3 Wochen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.personalausweisportal.de 

oder im

 

Ausweis weg?

Sperrhotline: 116 116
kostenlos aus allen Netzen

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten, er kann nicht verlängert werden.

Es werden die gleichen Unterlagen wie für den Personalausweis gebraucht.

Passfoto

Bitte beachten Sie, dass ab dem Stichtag 01. Mai 2025 zur Beantragung von Ausweisdokumenten ausschließlich digitale Passfotos durch zertifizierte Fotografen zulässig sind. Das digitale Passfoto kann auch gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.

Entsprechende zertifizierte Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie über folgenden Link: Zertifizierte Fotografen in der Nähe

Außerdem finden Sie unter folgendem Link DM-Filialen mit zertifiziertem Fotoservice: Zertifizierte DM-Filialen in der Nähe

Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie zum Beispiel Führerscheinantrag oder Versichertenkarte ist nicht möglich.

Direktversand

Der Direktversand an die Bürger ist für Reisepässe, Personalausweise und eID-Karten ab dem 01. Mai 2025 vorgesehen.

Bürger können den Direktversand nutzen, wenn folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Person ist über 16 Jahre alt bei Beantragung von Personalausweis oder eID-Karte
  • Person ist über 18 Jahre alt bei Beantragung von einem Reisepass
  • Expressversand wird nicht genutzt
  • Es muss mindestens ein weiteres gültiges Dokument (Reisepass oder Personalausweis) im Besitz der Person sein, um sich beim Postdienstleister entsprechend identifizieren zu können


Die Entwertung des alten Dokuments durch die Behörde erfolgt ausnahmslos zum Zeitpunkt der Antragstellung.


Das Dokument kann nur vom Antragssteller persönlich entgegengenommen werden und es wird eine zusätzliche Gebühr von 15,- Euro fällig.

 

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
  • alter Personalausweis, Kinderreisepass
  • ggf. Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
bei Kindern unter 16 Jahre:
  • alter Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • spezielle schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe unten)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
  • persönliches Erscheinen des Kindes

Gebührenrahmen

  • Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00€

  • Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80€

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00€

  • event. Passfoto: 6,00€

  • Direktversand: 15,00€

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