Häusliche Pflege
Häufig wird das selbständige Leben im Alter durch Krankheit oder Behinderung beschwerlicher. Doch bedeutet das Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ein Stück Lebensqualität.
Viele Pflegebedürftige erhalten die notwendige Hilfe von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen, beispielsweise den Nachbarn. Ist das nicht möglich oder reichen diese Hilfen nicht aus, ist der Einsatz eines professionellen ambulanten Pflegedienstes ratsam. Die ausgebildeten Pflegefachkräfte der ambulanten Pflegedienste kümmern sich um den Pflegebedürftigen in seiner gewohnten Umgebung. Sie übernehmen pflegerische Hilfen bei "gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen" im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Neben den ambulanten Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände gibt es heute zahlreiche freigewerbliche Anbieter von Pflegediensten, die ihre Leistungen sowohl mit den Krankenkassen als auch mit dem Sozialhilfeträger abrechnen können.
Die Höhe der Kosten für den ambulanten Pflegedienst hängt davon ab, welche Leistungen vom Pflegedienst erbracht werden und wie häufig das geschieht. Pflegebedürftiger und Pflegedienst schließen einen Pflegevertrag, in dem die vereinbarten Leistungen, die der Pflegedienst erbringt, einzeln aufgeführt sind. Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung für die Pflege zahlt, hängt von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab und davon, wer die Pflege erbringt.
Erbringen Angehörige oder Nachbarn die notwendigen Hilfen, gewährt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld, je nach Pflegegrad. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu. Ob und inwieweit es an die Pflegeperson weitergegeben wird, entscheidet der Pflegebedürftige selbst.
Wird der Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, können die so genannten Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Als Sachleistungen werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste bezeichnet.
Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Man spricht dann von Kombinationsleistung. Wird die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann gleichzeitig ein gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. In welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, gewährt der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen.