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Dienst­leistungen

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Pflege - Tagespflege

Die Tagespflege ermöglicht hilfebedürftigen Menschen den Aufenthalt, die Betreuung und Versorgung während des Tages durch Fachpersonal in einer Einrichtung.

Das Angebot ist gedacht für ältere Menschen, die tagsüber nicht mehr allein bleiben können oder wollen , ansonsten jedoch in ihrer häuslichen Umgebung von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden. Je nach Bedarf und Absprache kann Tagespflege zwischen einem und fünf Tagen pro Wochen in Anspruch genommen werden.

Der Transport von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück ist im Angebot nicht enthalten, kann bei Bedarf aber organisiert werden.

Die Kosten der Tagespflege hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Je nach Pflegegrad werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und – soweit während des Besuchs erforderlich – auch für die medizinische Behandlungspflege durch die Pflegekasse übernommen.

Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten.

Die Finanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch anteilig von dem örtlichen Sozialamt übernommen werden.

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