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Dienst­leistungen

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Pflegewohngeld

Die in einer Pflegeeinrichtung entstehenden Kosten unterteilen sich in Kosten für die Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Refinanzierung der Pflegeausbildung sowie die Investitionskosten.

Die Pflegeversicherung zahlt entsprechend des Pflegegrades einen Teil der Kosten der Pflege. Die restlichen Kosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen.

In Nordrhein-Westfalen können Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.

Die Investitionskosten der jeweiligen Alten- und oder Pflegeheimen sind unterschiedlich hoch. Über die Höhe kann die Heimverwaltung Auskunft erteilen.

Dieses wird als Unterstützung der pflegebedürftigen Person in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt. Das Pflegewohngeld gilt als öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien