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Reisegewerbe

Reisegewerbe

Eine Reisegewerbekarte ist eine erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes (§ 55  GewO).

Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. Sie wird auf Antrag unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe Formular) ausgestellt. Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Auch wer ein Wanderlager betreibt oder selbstständig als Schausteller tätig wird, benötigt diese Karte.

Um eine Reisegewerbekarte zu erlangen, muss sich Ihr Hauptwohnsitz in Schermbeck befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.

Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.

Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.

Die Gebührenerhebung können Sie aus der Tarifstelle 10.1.1.12 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW entnehmen.

Link

  • https://service.wirtschaft.nrw/

Gebührenrahmen

  • Ausstellung Reisegewerbekarte: 159,00€

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