Detaillierte Informationen zur Reisepasspflicht im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die persönliche Antragstellung im Rathaus ist erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich.
Sie werden schriftlich oder per Mail benachrichtigt, sobald Ihr Reisepass zur Abholung im Bürgerbüro bereit steht. Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit ca. 6 Wochen.
Für Geschäftsleute und Vielreisende gibt es die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten gegen einen Gebührenzuschlag zu beantragen. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge.
Express Reisepass
Die Lieferung der Expresspässe findet durchschnittlich innerhalb von 4 Werktagen statt.
Vorläufiger Reisepass
In dringenden Fällen kann auf Antrag sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, sofern die Dringlichkeit vom Sachbearbeiter festgestellt wird. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr, er kann nicht verlängert werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit diesem Dokument nicht alle Länder bereisen können.
Passfoto
Bitte beachten Sie, dass ab dem Stichtag 01. Mai 2025 zur Beantragung von Ausweisdokumenten ausschließlich digitale Passfotos durch zertifizierte Fotografen zulässig sind. Das digitale Passfoto kann auch gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.
Entsprechende zertifizierte Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie über folgenden Link: Zertifizierte Fotografen in der Nähe
Außerdem finden Sie unter folgendem Link DM-Filialen mit zertifiziertem Fotoservice: Zertifizierte DM-Filialen in der Nähe
Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie zum Beispiel Führerscheinantrag oder Versichertenkarte ist nicht möglich.
Direktversand
Der Direktversand an die Bürger ist für Reisepässe, Personalausweise und eID-Karten ab dem 01. Mai 2025 vorgesehen.
Bürger können den Direktversand nutzen, wenn folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Person ist über 16 Jahre alt bei Beantragung von Personalausweis oder eID-Karte
- Person ist über 18 Jahre alt bei Beantragung von einem Reisepass
- Expressversand wird nicht genutzt
- Es muss mindestens ein weiteres gültiges Dokument (Reisepass oder Personalausweis) im Besitz der Person sein, um sich beim Postdienstleister entsprechend identifizieren zu können
Die Entwertung des alten Dokuments durch die Behörde erfolgt ausnahmslos zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Das Dokument kann nur vom Antragssteller persönlich entgegengenommen werden und es wird eine zusätzliche Gebühr von 15,- Euro fällig.
Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
- alter Reisepass
- ggf. Personalausweis oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre:
- alter Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- spezielle schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe unten)
- Ausweise der Sorgeberechtigten
- ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
- persönliches Erscheinen des Kindes
Gebührenrahmen
Reisepass ab 24 Jahre: 70,00€
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50€
Express Zuschlag: 32,00€
48 Seiten Zuschlag: 22,00€
vorläufiger Reisepass: 26,00€
event. Passfoto: 6,00€
Direktversand: 15,00€