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Reisepass

Detaillierte Informationen zur Reisepasspflicht im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Die persönliche Antragstellung im Rathaus ist erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, erfolgen.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich.

Sie werden schriftlich oder per Mail benachrichtigt, sobald Ihr Reisepass zur Abholung im Bürgerbüro bereit steht. Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit 4 bis 5 Wochen. Zur Ferienzeiten kann es zu verlängerten Lieferzeiten kommen.

Für Geschäftsleute und Vielreisende gibt es die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten gegen einen Gebührenzuschlag zu beantragen. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. 

Express Reisepass

Die Lieferung der Expresspässe findet durchschnittlich innerhalb von 3-4 Werktagen statt.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen ist auf Antrag die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr, er kann nicht verlängert werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit diesem Dokument nicht alle Länder bereisen können. Die Dringlichkeit muss nachgewiesen werden.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird sofort bei Antragstellung ausgestellt. Das Kind muss - unabhängig vom Alter - persönlich erscheinen.

Die Kinder müssen diesen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.

Ein Kinderreisepass wird für höchstens ein Jahr ausgestellt, jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr ist nur möglich wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.

Passfoto

Informationen zur notwendigen Bildqualität erhalten Sie unten im PDF- Dokument.

Das Foto kann gegen eine Gebühr direkt im Bürgerbüro gefertigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Fotos nur zur Verwendung für die Ausweisdokumente digital erfasst werden. Eine Ausstellung in Papierform für andere Zwecke wie z. B. Führerscheinantrag ist nicht möglich.

Für eine Terminbuchung klicken Sie bitte hier.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
  • alter Reisepass oder Kinderreisepass
  • ggf. Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre:
  • alter Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • spezielle schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe unten)
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsnachweis (Urteil Amtsgericht, Bescheinigung Jugendamt)
  • persönliches Erscheinen des Kindes

Gebührenrahmen

  • Reisepass ab 24 Jahre: 60,00€

  • Reisepass bis 24 Jahre: 37,50€

  • Express Zuschlag: 32,00€

  • 48 Seiten Zuschlag: 22,00€

  • Kinderreisepass Neuausstellung: 13,00€

  • Kinderreisepass Verlängerung: 6,00€

  • vorläufiger Reisepass: 26,00€

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien