Direkt zum Inhalt
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
  • Header Image
Dienst­leistungen

Inhalt

Ruhender Verkehr

Im Rahmen der Überwachungstätigkeit werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Halt- und Parkverstöße, wie zum Beispiel im Halteverbot, auf Geh- und Radwegen oder in Feuerwehrzufahrten geahndet.

Die Überwachung von Bereichen mit Parkscheibenregelungen, Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen und von Schwerbehindertenparkplätzen ist ebenfalls Aufgabe der Überwachungskräfte.

Ziel ist dabei auch, eine optimale Nutzungsfrequenz der Parkplätze zu erreichen und eine Belegung durch Dauerparker zu vermeiden.

Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die verfügbaren Parkflächen und ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nur durch Berechtigte genutzt werden.

Bei allen Parkverstößen ist die Höhe der Verwarnungs- bzw. Bußgelder in der bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien