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Dienst­leistungen

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Schülerunfall- /Haftpflichtversicherung

Die notwendige Meldungen für die Unfallversicherungen werden durch die Schulen bearbeitet.

Hier bleibt zu beachten, dass beschädigte Brillen (z. B. beim Spielen o. ä.) auch über eine Unfallmeldung abgewickelt werden müssen.

Für Haftpflichtversicherungsangelegenheiten (Beschädigungen, Diebstahl, ..) erhalten Sie in den jeweiligen Sekretariaten entsprechende Vordrucke. Diese Vordrucke sollten vollständig ausgefüllt werden und beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden.

Formulre:

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien