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Dienst­leistungen

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Sporthallen - Belegung

Die Sportstätten der Gemeinde Schermbeck sollen Begegnungsort gesundheitlicher Förderung, körperlicher Ertüchtigung, der Lebensfreude und eines vorbildlichen Gemeinschaftsgeistes sein.

Die Sportstätten werden auf Antrag auch den Sportvereinen für ihre sportlichen Übungsstunden, Lehrstunden und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, soweit der Schulsport dadurch nicht behindert wird.
Sportvereinen wird die Benutzungsgenehmigung nur erteilt, wenn sie Mitglied des Deutschen Sportbundes oder seiner Mitgliederverbände sind. Andere Sportgruppen (Betriebssportgemeinschaften, Interessengruppen, Volkshochschulen usw.) können ebenfalls die Genehmigung erhalten, wenn ein Verantwortlicher diese Benutzungsordnung und die dazu ergangenen Ordnungsbestimmungen anerkennt.
Ein Anspruch auf Überlassung an Sportvereine und Sportgruppen zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.

Anträge auf Genehmigung zur Benutzung der Sportstätten sind bei der Gemeinde Schermbeck schriftlich
einzureichen.

Mit dem Antrag sind gleichzeitig

  • die genaue Bezeichnung des Antragstellers,
  • die Anschriften des verantwortlichen Leiters und seines Vertreters,
  • der Zeitpunkt, die Art und die Dauer der Übungsstunden, der Lehrstunden oder

der Veranstaltung nebst Höhe der Eintrittspreise für Zuschauer anzugeben.

Aktuelle Belegung:

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