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Dienst­leistungen

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Straßenreinigungsgebühren

Seit dem 01.01.2012 werden die Straßenreinigungsgebühren nach Kehr- und Winterdienst getrennt veranlagt. Die Fahrbahnreinigung wird jeweils dienstags 14-tägig und in den Monaten September bis Dezember wöchentlich und der Winterdienst bei Bedarf je nach Witterung durchgeführt. Die Gebühr berechnet sich nach der Länge der Grundstücksseite, die der gereinigten Erschließungsstraße zugewandt ist. In Abhängigkeit der öffentlichen Inanspruchnahme der Straßen bestehen unterschiedliche Gebührensätze für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr, dem innerörtlichen oder überörtlichen Verkehr dienen.

Weitere Angaben zur Straßenreinigungsgebühren finden sie im nachfolgenden Link:

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