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Tierschutz

Der Tierschutz nimmt in der ethischen Wertehierarchie unserer Gesellschaft einen zunehmend hohen Stellenwert ein, der sich nicht zuletzt in der Verankerung als Staatsziel im Grundgesetz im Jahre 2002 widerspiegelt.

Damit hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang und somit in der Abwägung von Rechtsgütern ein größeres Gewicht als zuvor.

Den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Tiere mit dem Zweck der umfassenden Bewahrung ihres Lebens und Wohlbefindens bildet das Tierschutzgesetz.

Es benennt in § 1 Tierschutzgesetz die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und steht unter dem Leitsatz:

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuführen.

Allgemeine Grundvorschriften über das Halten und Betreuen von Tieren enthält § 2 des Tierschutzgesetzes. Dort werden Tierhaltern und –betreuern folgende Pflichten auferlegt:

  • Art und Bedürfnis entsprechende angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung.
  • Verbot der Einschränkung artgemäßer Bewegungsmöglichkeit mit der Folge von Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden.
  • Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Tierhalters oder -betreuers bezüglich angemessener Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechter Unterbringung („Sachkundeerfordernis“).

Die vorstehenden Rahmenbedingungen des Tierschutzgesetzes werden zum Teil in speziellen Verordnungen konkretisiert, so in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bezüglich Kälber, Legehennen, Masthühner, Schweine, Pelztiere und in der Tierschutzhundeverordnung. Weitere Spezialverordnungen regeln den Umgang mit Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung/Tötung oder dem Transport. Liegen keine Spezialvorschriften vor, können für tierschutzrechtliche Beurteilungen Leitlinien, Gutachten oder wissenschaftliche Literatur herangezogen werden. Wertvolle Hinweise zur Haltung von Tieren verschiedener Kategorien liefern auch die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) unter https://www.tierschutz-tvt.de/.

Da die Freilandhaltung von Pferden, Rindern und Schafen insbesondere in der kalten Jahreszeit (15. November bis 15. März) immer wieder zu Beanstandungen führt, wurden die diesbezüglichen wichtigsten Anforderungen in Form von u.a. Merkblättern zusammengefasst.

Nicht wenige Tätigkeiten mit Tieren bedürfen einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach §11 Tierschutzgesetz. Dazu gehören Einrichtungen mit hoher Tier- bzw. Publikumsfrequenz (z.B. Tierheime, Zoos, Tierbörsen) oder solche mit gewerbsmäßigem Charakter (z.B. Tierhandlungen, Reitbetriebe). Mit Stellung des Antrages sind Zuverlässigkeit, geeignete Räume und Einrichtungen sowie fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.

Während etliche Tierhaltungen (Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen) und Betriebe (Schlachtbetriebe, Tierversuchseinrichtungen, Transportunternehmungen, Betriebe nach §11 Tierschutzgesetz) der grundsätzlichen Aufsicht und regelmäßigen Kontrolle unterliegen, ermächtigt das Tierschutzgesetz die zuständige Behörde im Falle von festgestellten Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu einer Maßnahmenkaskade, beginnend mit Anordnungen zur Mängelabstellung über Bußgeldverfahren und Wegnahme von Tieren bis zum Tierhaltungsverbot.

Stellt der Bürger tierschutzrelevante Mängel bezüglich der Haltung und/oder Betreuung von Tieren fest, hat er die Möglichkeit, diese der zuständigen Behörde mitzuteilen. Aber auch Tierschutzvereine bieten in solchen Fällen ihre Hilfe an. Die Beschwerden in mündlicher, besser schriftlicher Form sollten außerhalb des Bagatellbereiches liegen und konkrete Angaben zum Beschuldigten und zum Sachverhalt enthalten. In dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten sind ggf. die örtlichen Polizeidienststellen die richtigen Ansprechpartner.

Die zuständige Behörde für Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes ist – bis auf wenige Ausnahmen – die Kreisordnungsbehörde (hier: Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung).

Hierzu verweist die Gemeinde Schermbeck auf den folgenden Link:

https://www.kreis-wesel.de/de/themen/tierschutz

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien