Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden.
Damit diese Untersuchung für den Jugendlichen kostenfrei bei einem Arzt seiner Wahl durchgeführt wird, erteilt das Bürgerbüro der Gemeinde Schermbeck auf Antrag Untersuchungsberechtigungsscheine zur Vorlage beim Arzt.
Es wird auch eine Bescheinigung für weitere Untersuchungen ausgestellt falls diese vor dem 18. Geburtstag stattfinden.
Die Ausstellung ist Gebührenfrei.
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Benötigte Unterlagen:
- Ein Ausweisdokument zur Identifizierung