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Untersuchungsberechtigungsscheine für unter 18 Jährige

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden.

Damit diese Untersuchung für den Jugendlichen kostenfrei bei einem Arzt seiner Wahl durchgeführt wird, muss ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) online beantragt werden.

Es können auch für weitere Untersuchungen, falls diese vor dem 18. Geburtstag stattfinden, Berechtigungsscheine angefordert werden.

Die Ausstellung im Bürgerbüro ist seit dem 01.10.2023 nicht mehr möglich!

 

So einfach geht die Beantragung:
Video-Datei:

Rufen Sie den Online-Antrag hier auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Falls Sie Schwierigkeiten mit dem Online-Verfahren haben sollten, können wir Sie gerne unterstützen.

 
 
Dafür buchen Sie bitte hier einen Termin.

 

Nächster Schritt:

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

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