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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer hat neben der Einnahmeerzielung auch eine ordnungspolitische Zielsetzung. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen wird sie erhoben, wenn folgenden Aktivitäten / Veranstaltungen entgeltlich durchgeführt werden:

  1. Tanzveranstaltungen
  2. Schönheitstänze
  3. Ausspielen von Geld und Gegenständen
  4. Filmveranstaltungen
  5. Halten von Spielapparaten

Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien