In einer land- und forstwirtschaftlich geprägten Kommune können Rot- und Schwarzwild zeitweilig Schaden anrichten. Zur Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren steht ein Wildschadensschätzer zur Verfügung. Dieser ist bemüht einen aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Ein entsprechendes Einigungsprotokoll wird von der Gemeinde Schermbeck gefertigt.