Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenheim / Eigentumswohnung) erhalten.
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Neuerungen zum Wohngeldantrag
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.
Erstantrag Mietzuschuss: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Erstantrag Lastenzuschuss: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Hinweis:
Datenschutzerklärung der Gemeinde Schermbeck zum Onlinewohngeldantrag