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Dienst­leistungen

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Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Gäste, 

als Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck, begrüße ich Sie ganz herzlich und heiße Sie auch im Namen von Rat und Verwaltung auf den Internet-Seiten unserer Gemeinde herzlich willkommen.

Ich freue mich über Ihr Interesse und lade Sie ein, sich umfassend und barrierefrei auf unseren Seiten zu informieren. In unserem Internetauftritt finden Sie Informationen aus Rat und Verwaltung, Kunst & Kultur mit aktuellem Veranstaltungskalender, Sport & Freizeit, Wirtschaft & Infrastruktur, Geschichte und vieles mehr.

Unter dem Slogan: "Schermbeck, eine Gemeinde in der man gerne lebt, wohnt und arbeitet" gilt unsere besondere Aufmerksamkeit den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich ebenso unseren Gästen. 

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen, gleich, ob Sie hier wohnen oder arbeiten, eine Firma bei uns ansiedeln möchten oder eine neue gründen wollen, bei uns Urlaub machen oder uns einfach nur kurz besuchen. 

Kurze Wege zu Kindergärten, Grundschulen und einer weiterführenden Schule, Sportanlagen und -hallen, ein ausgeprägtes Wanderwegenetz, ein Hallenbad, und ein über alle kommunalen Grenzen hinaus bekanntes Gewerbe- und Industriegebiet, welches ortsnahes Einkaufen ermöglicht aber vor allem ortsnahe Arbeitsplätze garantiert, bestätigen unser Motto.

 Zu all dem und zu vielem mehr finden Sie jede Menge Informationen und interessante Tipps auf diesen Internetseiten, die wir übersichtlich und benutzerfreundlich für jedermann gestaltet haben.

 Gerne stehen Ihnen aber auch nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und ich als Bürgermeister für Ihre Wünsche, Anliegen, Anregungen und Fragen zur Verfügung.

 Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen und einen informativen Aufenthalt im virtuellen Schermbeck.

 Ihr

Mike Rexforth
(Bürgermeister)

 

 

Allgemeine Informationen zum Amt des Bürgermeisters

Der Bürgermeister wird direkt durch die Bürgerschaft auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er vertritt - ebenso wie der Rat - den Willen der Bürgerschaft durch sein Stimmrecht im Rat (ohne offizielles Mitglied im Rat zu sein).
Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Gemeinde und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter.


Stellvertreter des Bürgermeisters

Für beide Funktionen des Bürgermeisters hat die Gemeindeordnung eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen:
die ehrenamtliche Stellvertretung
die Vertretung im Amt

Die ehrenamtlichen Stellvertreter
Der Rat der Gemeinde Schermbeck hat in seiner konstitutierenden Sitzung am 04.November 2020 Herrn Ulrich Stiemer (CDU) zum 1. stellvertretenden Bürgermeister und Frau Hildegard Franke (CDU) zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.

Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Es handelt sich hierbei um eine Abwesenheitsvertretung. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden tätig, wenn der hauptamtliche Bürgermeister verhindert ist. Sie vertreten ihn auch bei vielen Repräsentationsaufgaben im öffentlichen und privaten Bereich.

Vertretung im Amt
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters ist Herr Gerd Abelt (Telefon: 02853 / 910 240 –Sekretariat Frau Augustynak-, Telefax: 02853 / 910 242, E-Mail: gerd.abelt@schermbeck.de). Ihm obliegt die ständige Vertretung des Bürgermeisters in allen Dienstgeschäften, die nach der Gemeindeordnung NW und anderen Gesetzen dem Bürgermeister übertragen wurden. Hierzu zählt insbesondere auch die Außenvertretung. Seine Vertretungsbefugnis ist nicht auf den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters beschränkt. Sie besteht vielmehr dauerhaft und unabhängig davon, ob der Bürgermeister anwesend ist und seine Amtsgeschäfte wahrnimmt.

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