
Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen und der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 14.09.2025
In Schermbeck sind knapp 12.000 Personen für die Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 13 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden ab Anfang der 33. Kalenderwoche 2025 zugestellt.
Ab Dienstag, 12.08.2025, ist das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer (Raum 130, Erdgeschoss) des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen (sog. Direktwahl). Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 12. September 2025, hat das Wahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.
Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Zur Erleichterung der Antragstellung ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen und dem Wahlamt zu übersenden oder vor Ort vorzulegen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht mitbringen.
Ferner kann auch mit einem Smartphone oder einem Tablet der auf der Rückseite vorhandene QR-Code gescannt werden, um zu der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen zu gelangen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über die Internetseite der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Weiterhin kann per E-Mail an wahlamt@schermbeck.de unter Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums eine Briefwahlbeantragung erfolgen.