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Geänderte Verkehrsführung ab dem 20.10.2023

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Geänderte Verkehrsführung ab dem 20.10.2023

Ab Freitag, dem 20.10.2023, wird die Mittelstraße von der katholischen Kirche in Richtung Rathaus zur Einbahnstraße. Die Straßen Kapellenweg und Landwehr bleiben dabei wie bisher vollständig geöffnet. Die Marellenkämpe wird als Einbahnstraße in Richtung Schlenke geöffnet. Aufgrund der Aufbauarbeiten kann es am 20.10. und 21.10.2023 zu Verkehrsbehinderungen in der Mittelstraße kommen.

Mit dieser Verkehrsführung wird der in der letzten Sitzung des Planungs- Umwelt- und Mobilitätsauschuss am 05.09.2023 mehrheitlich beschlossene Verkehrsversuch umgesetzt. Selbstverständlich wird der Verkehrsversuch fortlaufend durch entsprechende Zählungen und Untersuchungen begleitet. Aus diesem Grunde wird es vorkommen, dass Sie an vereinzelten Tagen die Anbringung von Verkehrszählgeräten feststellen können werden.

Zur Simulation des Einbahnstraßenzustandes ist es erforderlich, die Fahrbahn beidseitig zu begrenzen. Auf einer Seite wird dies durch Leitplanken und auf der anderen Seite durch Fahrbahnmarkierungen geschehen. Dabei handelt es sich um temporäre bauliche Einrichtungen, die (wie auch die Schranken bei der Netztrennung) im Falle einer Dauerlösung eines derartigen Szenarios natürlich durch andere bauliche und gestalterische Maßnahmen ersetzt würden. Die beidseitige Fahrbahnbegrenzung dient vor allem dazu, den auf beiden Seiten befindlichen Gehweg eindeutig zu definieren. Wie im bisherigen Zustand der Mittelstraße auch, kann und darf aufgrund der Querschnittsbreiten nicht am Fahrbahnrand geparkt werden. Ebenso ist das Parken auf Gehwegen ausgeschlossen.

Die Dauer des Versuches ist bis zum 02.12.2023 begrenzt.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien