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Alters- und Ehejubiläen

Der Bürgermeister gratuliert Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 90., 95., 100. Und zu jedem folgendes Geburtstag sowie aus Anlass

des 50., 60., 65., 70. Und 75. Hochzeitstages.

Voraussetzung für ein Glückwunsch des Bürgermeisters ist, dass die Jubilare ihren Wohnsitz in Schermbeck haben. Bei den Ehejubilaren ist es erforderlich, dass eine entsprechende Heiratsurkunde vorliegt.

 

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