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Umlegung (Umlegungsverfahren, Ausschuß etc.)

Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke und Grundstücksteile so neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Neuordnung des Gebiets soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (im Folgenden Eigentümer) und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Eigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.

Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Teilt die Umlegungsstelle den Eigentümern ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zu, müssen diese eine Zahlung leisten.

Die Gemeinde ordnet das Umlegungsverfahren in eigener Verantwortung an. Für die Durchführung der Umlegung bildet sie einen Umlegungsausschuss oder überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf eine geeignete Behörde. Der Umlegungsausschuss oder die Behörde, auf die die Übertragung erfolgt ist, führt die Umlegung als Umlegungsstelle durch.

Gemeinde Schermbeck in den sozialen Medien