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Dienst­leistungen

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Urkunden

Urkunden

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.

Welche Urkunden können ausgestellt werden?
  • Geburtsurkunden (Grundlage: Geburtenregister)
  • Eheurkunden (Grundlage: Eheregister)
  • Sterbeurkunden (Grundlage: Sterberegister)
  • aus allen Personenstandsbüchern: beglaubigte Registerauszüge
  • mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?

Grundsätzlich können Urkunden ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Von Bedeutung ist hierbei, dass nicht der Wohnort für die Beurkundung maßgeblich ist, sondern der Heiratsort bzw. der häufig durch den Sitz des jeweiligen Krankenhauses zwingend vorgegebene Geburts- oder Sterbeort. Diese Orientierung an den einzelnen Lebenssituationen kann daher zur Folge haben, dass die Personenstandsregister für eine Familie in unterschiedlichen Standesämtern vorliegen.

Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?
  • Ihre eigenen Urkunden
  • Urkunden von Verwandten in auf- und absteigender Linie (zum Beispiel der Eltern, Großeltern, Kinder)
  • Urkunden des Ehemannes oder der Ehefrau
  • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Wie erhalten Sie die Urkunde?

Sie können die Urkunden persönlich beim Standesamt beantragen. Legen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Auf Ihre Vorsprache werden Ihnen die Urkunden sofort ausgehändigt.

Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei bitte in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an und fügen Sie dem Schreiben eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises bei. Fügen Sie einer schriftlichen Anforderung bitte die Gebühr in bar sowie einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz

Erforderliche Unterlagen 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eventuell Nachweis rechtl. Interesse

 

Formulare

Gebührenrahmen

  • Urkunde: 14,00€

  • jede weitere Urkunde: 7,00€

  • Beglaubigter Registerauszug: 14,00€

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