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Flächennutzung- und Bebauungspläne

Das wichtigste Planungswerkzeug zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung wird zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen unterschieden. Mit ihnen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten geschaffen. Die primäre Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.

Mittels Bebauungspläne werden die baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken im Gemeindegebiet ausgearbeitet und detailliert festgesetzt. Sie gelten jeweils für räumlich begrenzte Bereiche des Gemeindegebietes und regeln im Einzelnen, die mögliche Nutzung der Grundstücke.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Schermbeck veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

Flächennutzungspläne im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens gefasst. Für einige der Verfahren wird parallel auch ein Bebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jeder Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Planverfahren veröffentlicht. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbefläche B 58 / Kapellenweg)

In Kraft getretene Flächennutzungspläne

Die hier aufgeführten Flächennutzungsplanänderungen wurden bereits durch jeweilige Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft gesetzt.

Wohnbebauung Borgskamp - Flächennutzungsplan

Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Bebauungsplanverfahren wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens gefasst. Für einige der Verfahren wird parallel auch ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jeder Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Planverfahren veröffentlicht. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

 

Aufstellung der 10. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Erler Straße West" der Gemeinde Schermbeck (Festsetzung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Bereich der "Goethestraße")

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Zentraler Schulstandort Weseler Straße“ der Gemeinde Schermbeck

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Gewerbefläche B 58 / Kapellenweg"

Baurechtssatzungen im Aufstellungsverfahren

Für die hier aufgeführten Baurechtssatzungen wurde bereits ein Beschluss zur Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens gefasst. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden zu den jeweiligen Verfahren veröffentlicht. Bei Satzungsentwürfen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.

 

 Außenbereichssatzung „Heisterkampstraße“ der Gemeinde Schermbeck gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)

In Kraft getretene Baurechtssatzungen

Die hier aufgeführten Baurechtssatzungen wurden bereits durch jeweilige Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt in Kraft gesetzt.

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