In seiner Sitzung am 09.10.2019 beschloss der Rat der Gemeinde Schermbeck (TOP 7, Vorlage 00121/2019) die Bildung eines zentralen Grundschulstandortes an der Weseler Straße. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, einen Neubau an der Weseler Straße (Variante 4 der Vorlage) hinsichtlich der Kosten überprüfen zu lassen.
Bereits während der Durchführung der vorgelagerten Machbarkeitsstudie konnte festgestellt werden, dass zur Fragestellung der Grundschulstandorte nicht nur in den politischen Gremien, sondern auch in der Bürgerschaft durchaus unterschiedliche Ansichten und Lösungsansätze konkurrierten. So konnte die Verwaltung 14 Tage nach dem Beschluss den Eingang eines Schreibens über die Absicht zur Durchführung eines Bürgerbegehrens, mit dem letztlich die Aufhebung des Ratsbeschlusses erwirkt werden sollte, verzeichnen. In seiner Sitzung vom 30.01.2020 stellte der Rat der Gemeinde Schermbeck die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Kurz zuvor erhielt die Verwaltung ein weiteres Schreiben über die Absicht ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen. In diesem Verfahren sollte über die Befürwortung des Neubaus eines Bildungszentrums abgestimmt werden. Dieses Begehren wurde vom Rat in einen Ratsbürgerentscheid übernommen. Die Frage des Ratsbürgerentscheides "Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht?" wurde mit „Nein“ beantwortet (74,77 %).
Dennoch konnte die Verwaltung die Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 09.10.2019 nicht weiter fortsetzen, da die Initiatoren des ersten Bürgerbegehrens kurz nach der Feststellung der Unzulässigkeit beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen den entsprechenden Ratsbeschluss eingereicht haben. Für die Dauer dieses Verfahrens sollten keine weiteren Planungsschritte unternommen werden, um eventuelle finanzielle Nachteile für die Gemeinde zu verhindern.
Erst nach einem gerichtlichen Erörterungstermin im Sommer 2021 hat die Initiative beim Verwaltungsgericht den Abschluss des Verfahrens beantragt. Sodann konnten die Verhandlungen über den Erwerb notwendiger Flächen für den geplanten Erweiterungsbau aufgenommen und die politischen Gremien in den nichtöffentlichen Sitzungsteilen
fortlaufend über den Fortschritt der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer informiert werden.
Gleichzeitig wurde mit der Durchführung der sogenannten „Phase Null“, einer Schulbauberatung als Planungsgrundlage für die Leistungsphasen 1 - 5 (kategorisiert nach HOAI), begonnen. Dieser Prozess diente zur Ermittlung des grundsätzlichen Raum- und Planungsbedarfes eines zentralen Grundschulstandortes und der Untersuchung der im Ratsbeschluss enthaltenen Bedingungen.

Der Schulbauberatungsprozess konnte im Mai 2023 mit der Erstellung eines umfassenden Raumkonzeptes und der Erarbeitung einer Variantenbetrachtung abgeschlossen werden. Das Ergebnis wurde dann dem Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 präsentiert. Die entsprechende Präsentation ist am Ende der Seite im Bereich "Unterlagen" abrufbar. Nach dieser Vorberatung wurden die Untersuchungsergebnisse anschließend dem Rat der Gemeinde Schermbeck präsentiert.
Die Verwaltung wurde daraufhin vom Rat am 20.06.2023 mit der Durchführung der weiteren Planungsaufgaben für die Umsetzung der Variante 2 der Phase Null (Rückbau / Umnutzung des Bestandes und Neubau der Grundschule und Sporthalle an der Weseler Straße) beauftragt.
Die weiteren Planungsaufgaben umfassen dabei momentan die Erarbeitung des baurechtlichen Planungsrechtes sowie die tiefergehende Objektplanung. Über das weitere Vorgehen werden Sie auf dieser Seite fortlaufend informiert.